Setting



Einzelsetting
Psychologische, lösungsorientierte Beratung in Ausbildung unter Supervision, wie auch Coaching und Training nach dem personenorientierten, systemischen Ansatz für Personen im Jugend- und Erwachsenenalter.

Zudem können kreative Interventionsformen mittels Gestaltberatung eingebracht werden und ich ermutige Sie in der Begleitung im sozialen Kontext, Ihren neuen Weg zu erforschen.


Gruppensetting
Vorträge / Seminare / Coaching von Gruppen und Teams mittels Methodenmix
auf Anfrage


Als Lebens- und Sozialberaterin in Ausbildung unter Supervision, bin ich zur psychologischen Beratung und Begleitung im Bereich der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung von Klienten berechtigt.
Da ich der Verschwiegenheitspflicht unterliege, biete ich Ihnen einen geschützten Raum und Rahmen für Ihr Anliegen.
Diese gilt unter anderem für das gesprochene Wort, sämtliche Klienten Daten und den gesamten Inhalt der Beratung und Begleitung.


Einheiten, Dauer und Abrechnung

  • Erstgespräch: á 10-15 Minuten
    telefonisch
    dient zum Kennenlernen und ist kostenlos


  • Einzelsetting: á 50 Minuten
    vor Ort, in der Praxis
    im Anschluss bar oder per Überweisung zu entrichten


  • Sozialtarife:
    Einzelsetting: á 50 Minuten
    vor Ort, in der Praxis
    auf Anfrage und Verfügbarkeit der Termine
    im Anschluss bar oder per Überweisung zu entrichten


Termine nach Vereinbarung
Abend- und Wochenendtermine möglich


„Lebens- und SozialberaterInnen in Ausbildung und unter Supervision“ sind berechtigt von ihren KundInnen jene Aufwendungen, die ihnen im Zuge ihrer Beratungs- und Betreuungs-leistungen entstehen (zum Beispiel Raummiete, Fahrtspesen), zu verlangen. In diesem Falle ist die oben genannte Bezeichnung bei einer eventuellen Verrechnung schriftlich anzuführen.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich – Merkblatt Stand vom 27. Juni 2012


Zeit ist kostbar
daher ersuche ich Sie vereinbarte Termine einzuhalten.
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können,
ist Ihre Absage 24 Stunden vor dem Termin kostenlos.

Um Terminvereinbarung wird gebeten


Zugangsvoraussetzungen für den Gewerbeschein für Lebens- und Sozialberater
(…)
Laut Lebens- und Sozialberatungsverordnung (LSB-VO, BGBI. II Nr. 140/2003 igF) haben Personen für den Antritt des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung unter anderem den Nachweis über eine fachliche Tätigkeit gem. §2 im Ausmaß von mindestens 750 Stunden unter begleitender Supervision (siehe §1 Z 1. lit c) und § 1 Z 2. lit e) LSB-VO), insbesondere im Sinne einer Fallkontrolle durch eine ausbildungsberechtigte Person gem. §4 Abs. 3 BGBI, zu erbringen.
(…)
Während der Absolvierung dieser fachlichen Tätigkeit sind die in Ausbildung befindlichen Personen berechtigt, die Bezeichnung „Lebens- und SozialberaterInnen in Ausbildung unter Supervision“ zu führen.
(…)

„Lebens- und SozialberaterInnen in Ausbildung und unter Supervision“ sind berechtigt von ihren KundInnen jene Aufwendungen, die ihnen im Zuge ihrer Beratungs- und Betreuungsleistungen entstehen (zum Beispiel Raummiete, Fahrtspesen), zu verlangen. In diesem Falle ist die oben genannte Bezeichnung bei einer eventuellen Verrechnung schriftlich anzuführen.

Quelle: Wirtschaftskammer Österreich – Merkblatt Stand vom 27. Juni 2012


KEINE KASSENLEISTUNG
Durch die Kleinunternehmerregelung entfällt die Mehrwertsteuer (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG).


copyright@ElkeKammerer

Back to top arrow