Sie sind bei mir genau richtig zur
GESUNDHEITSFÖRDERUNG und GESUNDHEITSERHALTUNG,
wenn Sie Begleitung, Betreuung und Beratung
zur Unterstützung Ihres Wohlbefindens suchen.
Ihr Ort für mentales Wohlbefinden,
wo IHRE Bedürfnisse im HIER und JETZT im Vordergrund stehen.
Beratung – Begleitung – Betreuung:
Zur Unterstützung Ihres Wohlbefindens, zur Gesundheitsförderung und zur Gesundheitserhaltung – für Personen im Erwachsenenalter.
Coaching, Training nach dem personenorientierten, systemischen Ansatz, wie auch Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungsgespräche als Lebens- und Sozialberaterin in Ausbildung und Supervision.
telefonisches Erstgespräch:
Sorgen Sie bitte dafür, dass Sie während des Telefonats möglichst ungestört sind und Ihre Privatsphäre geschützt bleibt.
Bitte beachten Sie, dass bei telefonischen Terminen je nach Mobilfunkanbieter zusätzlich für Sie Telefongebühren entstehen können.
Absageregelung:
Zeit ist kostbar – daher ersuche ich Sie den vereinbarten Termin einzuhalten.
Sollten Sie dennoch unvorhergesehen einen Termin nicht wahrnehmen können, ist Ihre Absage 24 Stunden vor dem Termin kostenlos.
Hinweis:
Da keine körperlichen oder psychischen Diagnosen gestellt werden, handelt es sich um keine medizinische Therapie oder Heilbehandlung. Es stellt keinerlei Ersatz für ärztliche, therapeutische oder psychotherapeutische Diagnosen, Behandlungen oder Untersuchungen dar. In diesen speziellen Fällen, verweise ich daher auch Rat suchende Personen weiter.
Lesbarkeit der Texte :
Zur vereinfachten Lesbarkeit wurde bei den Texten, keine geschlechtsspezifische Schreibweise gewählt. Personenbezeichnungen und personenbezogene Begriffe implizieren alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich den Zweck zur Vereinfachung und stellt keinerlei Geschlechterwertung dar.
Ich ersuche hier um Verständnis.
„Lebens- und SozialberaterInnen in Ausbildung und unter Supervision“ sind berechtigt von ihren KundInnen jene Aufwendungen, die ihnen im Zuge ihrer Beratungs- und Betreuungs-leistungen entstehen (zum Beispiel Raummiete, Fahrtspesen), zu verlangen. In diesem Falle ist die oben genannte Bezeichnung bei einer eventuellen Verrechnung schriftlich anzuführen.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich – Merkblatt Stand vom 27. Juni 2012
Zugangsvoraussetzungen für den Gewerbeschein für Lebens- und Sozialberater
(…)
Laut Lebens- und Sozialberatungsverordnung (LSB-VO, BGBI. II Nr. 140/2003 igF) haben Personen für den Antritt des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung unter anderem den Nachweis über eine fachliche Tätigkeit gem. §2 im Ausmaß von mindestens 750 Stunden unter begleitender Supervision (siehe §1 Z 1. lit c) und § 1 Z 2. lit e) LSB-VO), insbesondere im Sinne einer Fallkontrolle durch eine ausbildungsberechtigte Person gem. §4 Abs. 3 BGBI, zu erbringen.
(…)
Während der Absolvierung dieser fachlichen Tätigkeit sind die in Ausbildung befindlichen Personen berechtigt, die Bezeichnung „Lebens- und SozialberaterInnen in Ausbildung unter Supervision“ zu führen.
(…)
Standes- und Ausübungsregeln für Lebens- und Sozialberater in Österreich sind klar von der WKO durch rechtliche Rahmenbedingungen definiert.
Diese sind nachzulesen unter: RIS – Standes- und Ausübungsregeln für Lebens- und Sozialberatung – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 26.08.2024 (bka.gv.at)
Durch meine rechtliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit finden Sie bei mir genau den geschützten Raum und Rahmen für Ihr Anliegen, genauso lange wie SIE ihn benötigen. Dies gilt unter anderem für das gesprochene Wort, sämtliche Daten und den gesamten Inhalt der Begleitung, Betreuung und Beratung.
KEINE KASSENLEISTUNG
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Direktkontakt über WhatsApp:

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